Landschaftsschutzgebiete

LSG-Schoelsbachsystem

Landschaftsschutzgebiet LSG-BOT-00017 · 275,1 ha · Bottrop, Dorsten

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist nach § 26 Abs. 1 Ziffer 1 - 3 BNatSchG erforderlich, - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima-, Boden- und Biotopschutzfunktionen, - zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern sowie auentypischem Grünland unterschiedlicher Feuchtestufen auf Niedermoor-, Anmoorgley- und Gleyestandorten, von naturnahen Feldgehölzen und Hecken, - zur Erhaltung und Förderung einer reich strukturierten, landschaftsraumtypischen bäuerlichen Kulturlandschaft, - zur Erhaltung und Optimierung der nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützten Biotope, - zur Erhaltung und Wiederherstellung der großflächigen besonders schutzwürdigen Moorböden in den Talauen, - zur Erhaltung und Entwicklung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Quellen und Fließgewässern mit herausragender Funktion als Biotopverbundachsen im nördlichen Stadtgebiet, - zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten, - zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bachtäler zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für das Landschaftsbild und die naturnahe stille Erholung. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp stadt bottrop_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp bottrop_karte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_botrop_ekarte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2015, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bottrop (2015-12-05) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung von der kreisfreien Stadt übernommen (April 2026). LAGE Regierungsbezirk: Münster Kreisfreie Stadt: Bottrop öffentlicher Report generiert:20260512 domainobjectid: 5203772 Edate: 20260511

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-BOT-00017

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

Grundstücksbericht — 19 € (NRW, Niedersachsen, Brandenburg, Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt): ein datiertes PDF zu einem Flurstück — Gemarkung, Flur, Fläche, Bodenrichtwert 2026 und 2022, Immobilienrichtwerte, Bodenschätzung, Überschwemmungsgebiete, Natur- und Landschaftsschutz, Natura 2000. Bestellen Beispiel (PDF) · Plus mit Karte, Bodenrichtwert-Verlauf und Einordnung in der Gemeinde: 39 €. Zahlung erst nach Erhalt.