Landschaftsschutzgebiete

LSG-Hohe Heide

Landschaftsschutzgebiet LSG-BOT-00013 · 217,8 ha · Bottrop, Gladbeck

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist nach § 26 Abs. 1 Ziffer 1 - 3 BNatSchG erforderlich, - zur Erhaltung, Entwicklung bzw. Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes mit seinen vielfältigen Funktionen des Wasser- und Klimaschutzes, Boden-, Biotop- und Artenschutzes, - zur Erhaltung und Optimierung der nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützten Biotope, - zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb von großflächigen, zusammenhängenden Waldgebieten, - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Funktionen innerhalb des regionalen Biotopverbundes, insbesondere durch Erhaltung und Optimierung der Gewässerstrukturen und den bachbegleitenden Gehölzen, - zur Erhaltung und Optimierung der landwirtschaftlich geprägten, überwiegend offenen und gut gegliederten Kulturlandschaft südlich Burenbrock, - zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten der offenen Kulturlandschaft, - zum Erhalt zusammenhängender, wenig bebauter Landschaftsräume, - zur Erhaltung reichstrukturierter und naturnaher Waldsysteme im Übergang zur bäuerlichen Kulturlandschaft mit besonderer Bedeutung für die naturnahe, stille Erholung. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp stadt bottrop_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp bottrop_karte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_botrop_ekarte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1992, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bottrop alt (1992-12-07) LP Bottrop (2015-12-05) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung von der kreisfreien Stadt übernommen (April 2026). LAGE Regierungsbezirk: Münster Kreisfreie Stadt: Bottrop öffentlicher Report generiert:20260512 domainobjectid: 5203777 Edate: 20260511

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-BOT-00013

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

Grundstücksbericht — 19 € (NRW, Niedersachsen, Brandenburg, Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt): ein datiertes PDF zu einem Flurstück — Gemarkung, Flur, Fläche, Bodenrichtwert 2026 und 2022, Immobilienrichtwerte, Bodenschätzung, Überschwemmungsgebiete, Natur- und Landschaftsschutz, Natura 2000. Bestellen Beispiel (PDF) · Plus mit Karte, Bodenrichtwert-Verlauf und Einordnung in der Gemeinde: 39 €. Zahlung erst nach Erhalt.