LSG-Welheimer Mark
Landschaftsschutzgebiet LSG-BOT-00008 · 71,6 ha · Bottrop
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist nach § 26 Abs. 1 Ziffer 1 - 3 BNatSchG erforderlich, - zur Erhaltung und Optimierung der Wald-, und Gehölzstrukturen als Lebens- und Rückzugsraum für die im Gebiet siedelnden Tier- und Pflanzenarten und als Trittsteine im regionalen Biotopverbund, - zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Immissionsschutzfunktion der Wälder- und Gehölzstrukturen, - zur Erhaltung und Entwicklung einer reich und vielfältig gegliederten Kulturlandschaft mit landschaftsraumtypischen Strukturen und Nutzungsformen innerhalb eines dicht besiedelten Ballungsraumes, - zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere durch Verbesserung der Gewässerstrukturen des Fließgewässers, - zur Erhaltung und Entwicklung reich strukturierter und naturnaher Wälder im Übergang zur bäuerlichen Kulturlandschaft mit besonderer Bedeutung für die naturnahe, ruhige Feierabend- und Wochenenderholung. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp stadt bottrop_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp bottrop_karte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_botrop_ekarte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1992, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bottrop alt (1992-12-07) LP Bottrop (2015-12-05) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung von der kreisfreien Stadt übernommen (April 2026). LAGE Regierungsbezirk: Münster Kreisfreie Stadt: Bottrop öffentlicher Report generiert:20260512 domainobjectid: 5203771 Edate: 20260511
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-BOT-00008
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