LSG-Welheim
Landschaftsschutzgebiet LSG-BOT-00007 · 38,7 ha · Bottrop, Gladbeck
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist nach § 26 Abs. 1 Ziffer 1 - 3 BNatSchG erforderlich, - zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb von großflächigen, zusammenhängenden Waldgebieten, - zur Erhaltung und Verbesserung der Funktionen im regionalen und überregionalen Waldbiotopverbund, - zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung standortgerechter naturnaher Laubmischwälder durch Umwandlung nicht standortgerechter Rot-Eichen und Hybrid-Pappelbestände, - zur Aufrechterhaltung der Immissionsschutzfunktion der Wälder, - zur Erhaltung und Optimierung reich strukturierter und naturnaher Waldökosysteme mit besonderer Bedeutung für die naturbezogene Erholung. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp stadt bottrop_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp bottrop_karte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_botrop_ekarte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1992, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bottrop (2015-12-05) LP Bottrop alt (1992-12-07) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung von der kreisfreien Stadt übernommen (April 2026). LAGE Regierungsbezirk: Münster Kreisfreie Stadt: Bottrop öffentlicher Report generiert:20260512 domainobjectid: 5203767 Edate: 20260511
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-BOT-00007
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