LSG-Fuhlenbrock
Landschaftsschutzgebiet LSG-BOT-00003 · 82,8 ha · Bottrop
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist nach § 26 Abs. 1 Ziffer 1 - 3 BNatSchG erforderlich, - zur Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der sehr abwechslungsreichen Landschaftsstrukturen im innerstädtischen Bereich, - zur Erhaltung und Optimierung der Gehölzstrukturen im Bereich des Friedhofes und der Parkanlagen als Lebens- und Rückzugsraum für die im Gebiet siedelnden Tier- und Pflanzenarten und als Biotopverbundelemente, - zur Erhaltung und Optimierung der großflächigen innerstädtischen Waldbereiche für den Arten- und Biotopschutz, - zur Aufrechterhaltung des regionalen Biotopverbundes, insbesondere mit den angrenzenden Waldlebensräumen des NSG Köllnischer Wald, - zur Erhaltung und Entwicklung regional bedeutsamer Erholungsflächen im westlichen Stadtgebiet, - zur Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Objekte. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp stadt bottrop_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp bottrop_karte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_botrop_ekarte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1992, Inkraft: 2015, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bottrop alt (1992-12-07) LP Bottrop (2015-12-05) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung von der kreisfreien Stadt übernommen (April 2026). LAGE Regierungsbezirk: Münster Kreisfreie Stadt: Bottrop öffentlicher Report generiert:20260512 domainobjectid: 5203766 Edate: 20260511
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-BOT-00003
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