LSG Brook
Landschaftsschutzgebiet LSG-BOR-00104 · 144,7 ha · Gronau (Westf.)
Schutzzweck
Das Landschaftsschutzgebiet wird gemäß § 22 BNatSchG festgesetzt a) Erhaltung und Entwicklung einer gut gegliederten und vielfältig strukturierten Kulturlandschaft mit ihrem typischen Landschaftsbild der Münsterländer Parklandschaft; b) Erhaltung und Pflege der Waldflächen, Feldgehölze, Einzelbäume, Baumreihen und -gruppen, Hecken, Obstbaumwiesen und Grünlandflächen sowie der sonstigen gliedernden und belebenden Landschaftselemente als typische Bestandteile der Münsterländer Parklandschaft; c) Erhaltung und Optimierung der Lebensräume für Pflanzen und Tiere, eines landschaftsraumtypisch gut ausgeprägten Biotopkomplexes sowie der Funktion im regionalen Biotopverbund; d) Erhaltung der reich gegliederten Kulturlandschaft mit einer besonderen kulturhistorischen Bedeutung im Umfeld des ehemaligen Klosters Glane; e) Erhaltung des typischen Landschaftsbildes und Vermeidung von landschaftsästhetischen Beeinträchti-gungen auch im näheren Umfeld des ehemaligen Klosters Glane; f) Erhaltung und Entwicklung der Funktion des Gebietes für die Naherholung; g) Sicherung der besonderen Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft sowie der für die regionale Kulturlandschaft typischen Bauweise; h) Erhaltung und Sicherung der schutzwürdigen Böden. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Gronau-Ahaus-Nord_Karte.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Gronau-Ahaus-Nord_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2017, Inkraft: 2017, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Gronau Ahaus-Nord (2017-07-12) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. September 2017). LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-BOR-00104
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