LSG Tiergarten Schloss Raesfeld / Erler Mark
Landschaftsschutzgebiet LSG-BOR-00102 · 241,5 ha · Raesfeld
Schutzzweck
gemäß § 26 BNatSchG Schutzzweck a) Erhaltung und Entwicklung des Tiergartens als bedeutendes Beispiel für einen Renaissance-Tiergarten; b) Sicherung und Entwicklung der besonderen Erholungsfunktion des Gebietes; c) Sicherung und Entwicklung der Waldflächen mit z. T. besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz; d) Erhaltung und Optimierung der Lebensräume für Pflanzen und Tiere sowie der Bedeutung des Gebietes für den regionalen Biotopverbund; e) Erhaltung, Pflege und Entwicklung der schutzwürdigen Biotope; f) Erhaltung des typischen Landschaftsbildes und Vermeidung von landschaftsästhetischen Beeinträchtigungen auch im näheren Umfeld des Tiergartens; g) Sicherung der besonderen Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft sowie der für die Kulturlandschaft typischen Bauweise. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_raesfeld_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_raesfeld_fkarte_2.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_raesfeld_fkarte_1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_raesfeld_ekarte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1972, Inkraft: 2011, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1972-08-12) LP Raesfeld (2011-08-11) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Dezember 2011). LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-BOR-00102
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