LSG Holtwicker Bach
Landschaftsschutzgebiet LSG-BOR-00069 · 366,3 ha · Bocholt, Rhede
Schutzzweck
Das Landschaftsschutzgebiet wird gemäß § 22 BNatSchG festgesetzt a) Erhaltung und Entwicklung einer gut gegliederten und vielfältig strukturierten Kulturlandschaft mit ihrem typischen Landschaftsbild; b) Erhaltung und Entwicklung eines in Teilen naturnah ausgebildeten Tiefland-Sandbaches mit seiner Aue; c) Erhaltung und Pflege der Waldflächen, Feldgehölze, Einzelbäume, Baumreihen, Hecken, Ufergehölze und Uferrandstreifen sowie Krautsäume; d) Erhaltung der geomorphologischen Strukturen der Bachaue sowie Erhaltung und Entwicklung der Grünlandflächen; e) Erhaltung und Optimierung der Lebensräume für Pflanzen und Tiere und der schutzwürdigen Biotope gemäß Biotopkataster des LANUV; f) Sicherung der gemäß § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotope mit ihrem Umfeld sowie der herausragenden und z. T. besonderen Bedeutung des Gebietes für den regionalen Biotopverbund; g) Erhaltung und Sicherung der schutzwürdigen Böden; h) Sicherung der besonderen Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft sowie der für die regionale Kulturlandschaft typischen Bauweise. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bocholt-Rhede_Karte.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bocholt-Rhede_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1972, Inkraft: 2017, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1972-08-12)( Bem.: Teilfläche) LP Bocholt-Rhede (2017-07-12) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. September 2017). LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-BOR-00069
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