LSG Venn, Vitiverter Mark, Hessinghook
Landschaftsschutzgebiet LSG-BOR-00040 · 1077,0 ha · Südlohn, Stadtlohn
Schutzzweck
Der Schutzzweck wird gemäß § 22 BNatSchG für jedes Landschaftsschutzgebiet gesondert festgesetzt. a) Erhaltung und Entwicklung einer gut gegliederten und vielfältig strukturierten Kulturlandschaft mit ihrem typischen Landschaftsbild; b) Erhaltung und Pflege der Waldflächen, Feldgehölze, Wallhecken, Einzelbäume, Baumreihen und -gruppen, Obstbaumwiesen sowie der sonstigen gliedernden und belebenden Landschaftselemente; c) Erhaltung, Pflege und Entwicklung der Lebensräume für Pflanzen und Tiere sowie der schutzwürdigen Biotope; d) Erhaltung der Bedeutung des Gebietes für den regionalen und landesweiten Biotopverbund; e) Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung des Wellingbaches und des Vitiverter Baches und ihrer Auen; f) Sicherung der Pufferfunktion für das Naturschutzgebiet Vitiverter Venn; g) Sicherung der besonderen Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft sowie der für die Kulturlandschaft typischen Bauweise; h) Erhaltung und Entwicklung der Funktion des Gebietes für die naturbezogene Erholung; i) Erhaltung und Sicherung der schutzwürdigen Böden. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Suedlohn_Karte.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Suedlohn_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_suedlohn_fkarte_2.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_suedlohn_ekarte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1975, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1975-03-22) LP Südlohn (2016-12-23) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Maerz 2017). LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-BOR-00040
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