LSG Ammeln/Broecke/Loh
Landschaftsschutzgebiet LSG-BOR-00029 · 1127,8 ha · Ahaus, Legden, Stadtlohn
Schutzzweck
Der Schutzzweck wird gemäß § 22 BNatSchG für jedes Landschaftsschutzgebiet gesondert festgesetzt. a) Erhaltung und Entwicklung eines zusammen-hängenden, großflächigen Waldgebietes; b) Förderung und Wiederherstellung von boden-ständigen Laubwaldgesellschaften; c) Erhaltung und Optimierung der Lebensräume für Pflanzen und Tiere sowie der Funktion im Bio-topverbund; d) Erhaltung und Entwicklung der Wiesen und Weiden im Wald; e) Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von vielfältig gegliederten Bachauen mit standorttypischen Baumarten; f) Erhaltung und Entwicklung der besonderen Le-bensraumfunktion der Bachauen und der Fließ-gewässer für Pflanzen und Tiere (z. T. geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG); g) Erhaltung und Entwicklung von Grünlandflächen; h) Sicherung der besonderen Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft sowie der für die Kul-turlandschaft typischen Bauweise. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Ahaus_Karte.jpg http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Ahaus_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1975, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1975-03-22) LP Ahaus (2016-09-12) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. November 2016). LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-BOR-00029
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