LSG Wehr und Beikelort
Landschaftsschutzgebiet LSG-BOR-00019 · 2298,3 ha · Legden, Heek, Ahaus, Stadtlohn
Schutzzweck
Der Schutzzweck wird gemäß § 22 BNatSchG für jedes Landschaftsschutzgebiet gesondert festgesetzt. a) Erhaltung und Entwicklung einer gut gegliederten und vielfältig strukturierten Kulturlandschaft mit ihrem typischen Landschaftsbild der Münsterländer Parklandschaft; b) Erhaltung und Pflege der Waldflächen, Feldgehölze, Einzelbäume, Baumreihen und -gruppen, Hecken, Obstbaumwiesen und Grünlandflächen sowie der sonstigen gliedernden und belebenden Landschaftselemente als typische Bestandteile der Münsterländer Parklandschaft; c) Erhaltung der Waldflächen durch naturnahe Waldbewirtschaftung mit Förderung von Altund Totholzstrukturen als wertvolles Vernetzungsbiotop zwischen der Bröcke und der waldreichen Parklandschaft zwischen Ahaus und Legden. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Heek-Legden_Karte.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Heek-Legden_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Heek-Legden (2016-12-23) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Maerz 2017). LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-BOR-00019
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