LSG Suedahler Mark
Landschaftsschutzgebiet LSG-BOR-00018 · 1100,1 ha · Heek, Ahaus
Schutzzweck
Der Schutzzweck wird gemäß § 22 BNatSchG für jedes Landschaftsschutzgebiet gesondert festgesetzt. a) Erhaltung und Entwicklung einer reich gegliederten und vielfältig strukturierten Kulturlandschaft mit ihrem typischen Landschaftsbild der Münsterländer Parklandschaft; b) Erhaltung und Pflege der Waldflächen, Feldgehölze, Einzelbäume, Baumreihen und -gruppen, Hecken, Obstbaumwiesen und Grünlandflächen sowie der sonstigen gliedernden und belebenden Landschaftselemente als typische Bestandteile der Münsterländer Parklandschaft; c) Erhaltung eines durch historische Landnutzung geprägten und vielfältig strukturierten Landschaftskomplexes mit seinen ausgeprägten Eschlagen und historischen Siedlungsstrukturen; d) Erhaltung und Entwicklung eines zusammenhängenden, großflächigen Waldgebietes; e) Erhaltung und Optimierung der Lebensräume für Pflanzen und Tiere, eines landschaftsraumtypisch gut ausgeprägten Biotopkomplexes; f) Erhaltung und Entwicklung der Biotopvernetzung zwischen den Gewässerkorridoren der Dinkel und der Ahauser Aa; g) Erhaltung und Entwicklung der Funktion des Gebietes für die Naherholung; h) Sicherung der besonderen Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft sowie der für die Kulturlandschaft typischen Bauweise; i) Erhaltung und Sicherung der schutzwürdigen Böden. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Heek-Legden_Karte.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Heek-Legden_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Heek-Legden (2016-12-23) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Maerz 2017). LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-BOR-00018
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