LSG Wexter Mark, Kallenbeck, Stroenfeld
Landschaftsschutzgebiet LSG-BOR-00015 · 1457,1 ha · Heek, Schöppingen, Metelen
Schutzzweck
Der Schutzzweck wird gemäß § 22 BNatSchG für jedes Landschaftsschutzgebiet gesondert festgesetzt. a) Erhaltung und Entwicklung einer gut gegliederten und vielfältig strukturierten Kulturlandschaft mit ihrem typischen Landschaftsbild; b) Erhaltung und Pflege der Waldflächen, Feldgehölze, Einzelbäume, Baumreihen und -gruppen, Hecken, Obstbaumwiesen sowie der sonstigen gliedernden und belebenden Landschaftselemente; c) Erhaltung und Optimierung der Lebensräume für Pflanzen und Tiere sowie der Funktion im Biotopverbund; d) Erhaltung der Bedeutung des Gebietes für den regionalen und landesweiten Biotopverbund; e) Erhaltung, Pflege und Entwicklung der schutzwürdigen Biotope; f) Erhaltung und Entwicklung der Funktion des Gebietes für die Naherholung; g) Sicherung der besonderen Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft sowie der für die Kulturlandschaft typischen Bauweise; h) Sicherung und Erweiterung der Grünlandnutzung, Umwandlung von Acker in Grünland, dadurch Gewinn von Nahrungsraum für Wat- und Wiesenvögel; i) Erhalt zusammenhängender Waldlebensräume mit wertvollen Sonderbiotopen wie Kleingewässern; j) Erhaltung und Sicherung der schutzwürdigen Böden; k) Sicherung bewaldeter Dünenstandorte als geomorphologisch wertvolle Landschaftsstrukturen und als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten der Wälder; l) Sicherung der Pufferfunktion für das Naturschutzgebiet Nr. 2.1.3 "Füchte Kallenbeck". Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Heek-Legden_Karte.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Heek-Legden_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Heek-Legden (2016-12-23) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Maerz 2017). LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-BOR-00015
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?