Landschaftsschutzgebiete

LSG-Blankenheimer Kalkruecken

Landschaftsschutzgebiet LSG-5505-0001 · 1060,7 ha · Blankenheim

Schutzzweck

Die Festsetzung als LSG erfolgt gemäß § 21 Buchstaben a, b, c LG NW insbesondere - wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der zum Teil sehr abwechslungsreichen Landschaft, - wegen der besonderen Bedeutung der offenen Hochflächen für die naturnahe Erholung in einer insgesamt sehr waldreichen Region, - zur Erhaltung und Optimierung der landwirtschaftlich geprägten, überwiegend offenen Landschaft, - zur Erhaltung der Gehölzstrukturen (kleinere Waldbereiche, Feldgehölze, Hecken, Baumreihen etc.) in der freien Landschaft, - zur Erhaltung des Grünlandes, insbesondere der zum Teil mageren und artenreichen Grünlandflächen, - zur Erhaltung und Optimierung des Gebietes mit einzelnen in Nordrhein-Westfalen gefährdeten Biotopen, - zur Optimierung des Gesamtraumes für den Arten- und Biotopschutz, - zur Erhaltung des Gebietes in seiner Funktion als Pufferzone für die als Naturschutzgebiete ausgewiesenen Bachtäler, - wegen der landeskundlich bedeutsamen Bodendenkmäler, - wegen seiner Funktion als Gebiet mit vielen regional bedeutsamen Biotopverbundflächen, - zur Erhaltung und Optimierung einzelner, nach § 62 LG NW geschützter Biotope: - Magerwiesen und -weiden, - Trocken- und Halbtrockenrasen, - zur Erhaltung geowissenschaftlich schutzwürdiger Objekte. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte4.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte3.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte2.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Blankenheim_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Blankenheim (08) (2007-10-29) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis Euskirchen (im Juni 2013) übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Köln

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-5505-0001

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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