LSG-Geisenbach
Landschaftsschutzgebiet LSG-5407-0003 · 24,5 ha · Bad Münstereifel
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 Buchstaben a, b, c LG NW insbesondere - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, - zur Erhaltung und Optimierung des Gebietes mit einzelnen in Nordrhein-Westfalen gefährdeten Biotoptypen, - zur Erhaltung, Regeneration und Wiederherstellung auentypischer Lebensräume, - zur Erhaltung und Optimierung naturnaher Strukturen des Baches und zur Sicherung seiner hydrologischen Funktion, - zur Erhaltung und Optimierung des Grünlandes, - zur Erhaltung des Tales als großräumig strukturierendes Landschaftselement in der waldreichen Landschaft, - wegen der besonderen Eigenart, Vielfalt und Schönheit der abwechslungsreichen Kulturlandschaft, - wegen seiner Funktion als regional bedeutsame Biotopverbundfläche. - zur Erhaltung und Optimierung einzelner, nach § 62 LG NW geschützter Biotope: - Nass- und Feuchtgrünland, - Fließgewässer. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bad Muenstereifel_Karte4.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bad Muenstereifel_Karte3.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bad Muenstereifel_Karte2.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bad Muenstereifel_Karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bad Muenstereifel_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bad Münstereifel (04) (2008-11-12) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis Euskirchen (im Juni 2013) übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-5407-0003
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?