LSG-Aue und Haenge des Steinbaches
Landschaftsschutzgebiet LSG-5307-0005 · 69,2 ha · Euskirchen
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 Buchstaben a, b und c LG NW insbesondere: - zur Erhaltung und Optimierung des Steinbachtales als vielfältiger und strukturreicher Biotopkomplex, - zur Erhaltung und Optimierung der auentypischen Lebensräume, - zur Erhaltung und Pflege der Streuobstbestände als landesweit rückläufige Biotope und wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit, - zur Erhaltung mehrerer alter, landschaftsbildprägender Einzelbäume, - zur Erhaltung und Optimierung der grünlandgenutzten, durch Einzelgehölze und Gehölzstreifen gegliederten Talflanke, - wegen seiner Funktion als landesweit bedeutsame Biotopverbundfläche. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Euskirchen_Karte Suedost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Euskirchen_Karte Suedwest.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Euskirchen_Karte Nordost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Euskirchen_Karte Nordwest.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Euskirchen_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Euskirchen (16) (2007-05-30) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (Dig. Juli 2013) LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-5307-0005
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