LSG-Veybachtal
Landschaftsschutzgebiet LSG-5306-0020 · 120,0 ha · Euskirchen
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 Buchstaben a, b und c LG NW insbesondere: - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, - zur Erhaltung, Regeneration und Wiederherstellung auentypischer Lebensräume, - zur Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Strukturen des Veybaches, - zur Erhaltung und Optimierung des Grünlandes, - zur Erhaltung, Optimierung und Wiederherstellung der Streuobstbestände, - zur Erhaltung des Tales als strukturierendes Landschaftselement in der intensiv genutzten und ausgeräumten Agrarlandschaft, - wegen seiner Funktion als regional bedeutsame Biotopverbundfläche. - wegen seiner kulturhistorischen Bedeutung Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Euskirchen_Karte Suedost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Euskirchen_Karte Suedwest.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Euskirchen_Karte Nordost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Euskirchen_Karte Nordwest.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Euskirchen_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Euskirchen (16) (2007-05-30) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (Dig. Juli 2013) LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-5306-0020
Karte
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