LSG-Wollersheimer Stufenlaendchen
Landschaftsschutzgebiet LSG-5305-0015 · 150,7 ha · Zülpich, Mechernich, Hürtgenwald
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 Buchstaben a, b, c LG NW insbesondere - wegen der besonderen Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft, - zur Erhaltung des charakteristischen Reliefs und den gehölzgeprägten Hangbereichen, - zur Wiederherstellung naturnaher Uferbereiche, - zur Optimierung des Gesamtraumes für den Arten- und Biotopschutz, - zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seiner Pufferfunktion zu den angrenzenden Naturschutzgebieten - wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes für die Erholung, - wegen seiner Funktion als Gebiet mit z.T. landesweit sowie regional bedeutsamer Biotopverbundflächen, - zur Erhaltung geowissenschaftlich schutzwürdiger Objekte. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Suedwest.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Suedost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Nordost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Nordwest.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Zülpich (44a) (2008-10-29) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (Dig. Juli 2013) LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-5305-0015
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