LSG-Wald/Gehoelzkomplex auf Braunkohlehalde / Bergschadengebiet Buschfeld
Landschaftsschutzgebiet LSG-5305-0010 · 75,3 ha · Zülpich, Hürtgenwald
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 Buchstaben a, b LG NW insbesondere - wegen der besonderen Eigenart, Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes der gehölzgeprägten Bereiche in einer strukturarmen Agrarlandschaft - zur Entwicklung eines naturnahen, bodenständigen Waldes - aufgrund seiner kulturhistorischen Bedeutung als Zeugnis stattgefundener bergbaulicher Nutzung - zur Erhaltung des Hohlwegs und der Gehölzstrukturen (Allee) - zur Erhaltung und Optimierung des Biotopkomplexes als Vernetzungsbiotop - zur Erhaltung der Gehölzstrukturen (Hohlwege, Baumreihen etc.) in der freien Landschaft, - zur Optimierung des Gesamtraumes für den Arten- und Biotopschutz, - wegen seiner Funktion als Gebiet mit z.T. landesweit sowie regional bedeutsamer Biotopverbundflächen, - zur Erhaltung und Optimierung einzelner, nach § 62 LG NW geschützter Biotope: - Stillgewässer, Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Suedwest.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Suedost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Nordost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Nordwest.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Zülpich (44a) (2008-10-29) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (Dig. Juli 2013) LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-5305-0010
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