LSG-Biotopkomplex am westlichen Stadtrand von Zuelpich
Landschaftsschutzgebiet LSG-5305-0009 · 21,1 ha · Zülpich
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 Buchstaben a, b, c LG NW insbesondere - wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der sehr abwechslungsreichen Landschaft, - zur Erhaltung der historisch entstandenen Anlagen der Stadtbefestigung, - wegen der kulturhistorischen Bedeutung der Obstgärten und Grünlandbereiche, - zur Erhaltung der Gehölzstrukturen (Hecken, Einzelbäume, Baumreihen, Parkensemble), - wegen der besonderen Bedeutung für die stadtnahe Erholung - aufgrund seiner Bedeutung als stadtnaher Lebensraum, - zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes - wegen seiner Funktion als Gebiet mit regional bedeutsamen Biotopverbundflächen, - aus Gründen des Bodendenkmalschutzes. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Suedwest.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Suedost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Nordost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Nordwest.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Zülpich (44a) (2008-10-29) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (Dig. Juli 2013) LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-5305-0009
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