Landschaftsschutzgebiete

LSG-In den Staedten Koenigswinter und Bad Honnef

Landschaftsschutzgebiet LSG-5209-0001 · 4649,8 ha · Königswinter, Bad Honnef

Schutzzweck

Charakter und Schutzzweck der Gebiete 1. Der Charakter der Gebiete wird insbesondere durch die vulkanisch entstandene Geomorphologie geprägt. Hervorzuheben ist eine vielfältige Geländestruktur mit leicht hügeligen Formen und schwach eingeschnittenen Siefen und Bachtälern. Die Gebiete sind gekennzeichnet durch Laub- und Nadelwaldbestände sowie landwirtschaftlich genutzte, strukturierte Offenlandbereiche. Im westlichen Teil des Landschaftsschutzgebietes befindet sich die Niederterrasse des Rheins. Das Landschaftsbild wird in hohem Maße durch die vielfältigen Sichtbeziehungen zum Siebengebirge, in den vorderen Westerwald, in die Kölner Bucht sowie über das Pleisltal beeinflusst. 2. Die Unterschutzstellung erfolgt a) gemäß § 21 Buchstabe a) LG zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, insbesondere – der landschaftlichen Vielfalt – geprägt durch die landwirtschaftlichen Nutzungsformen mit Grünland- und Ackerbereichen, Sonderkulturen und vielfältigen Strukturelementen wie Obstwiesen, Gehölz- und Baumgruppen, Hecken, gewässerbegleitenden Vegetationsstrukturen sowie weiteren Saumbereichen, – der Waldbestände, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung von Laubwäldern in naturräumtypischer Ausprägung, – von Bächen und deren Auenbereichen sowie der landschaftsprägenden Siefen und Bachtäler mit vielfältigen Fließgewässerstrukturen und Feuchtbereichen, – der alten Steinbrüche mit teilweise offenen Felsbereichen, Steilwänden und wassergefüllten ehemaligen Abbauflächen, – der bestehenden natürlich geprägten Bereiche sowie der Bereiche mit Entwicklungspotenzial für den regionalen Biotopverbund und als Lebensraum für landschaftsräumtypische Tiere und Pflanzen, – der Funktion als Puffer in den Randzonen der bestehenden Naturschutzgebiete, – des Schutzes der Böden und ihrer Funktion als Filter und Speicher sowie als Produktionsgrundlage für die Land- und Forstwirtschaft, – der Bedeutung des Raumes für den Wasserhaushalt als Einzugsbereich und Speicher von Oberflächenwasser und Grundwasser, – der Sicherung klimatischer Ausgleichsräume, – zum Schutz des Freiraumes zur Gewährleistung der Naturhaushaltsfunktionen, – des Rheins und seiner Ufer mit Inseln und Buhnenbereichen in seiner Funktion als Fließgewässer-Lebensraum und überregionale Achse für den Biotopverbund; b) gemäß § 21 Buchstabe b) LG wegen der Vielfalt, Eigenart und Schö…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-5209-0001

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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