LSG-Haus Boulig
Landschaftsschutzgebiet LSG-5206-0017 · 3,8 ha · Zülpich, Erftstadt
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 Buchstaben a und b LG NW insbesondere - wegen der besonderen Eigenart, Vielfalt und Schönheit als Abrundung der Waldfläche in der Börde, - zur Erhaltung der Gehölzstrukturen in den Obstwiesenkomplexen, - zur Erhaltung des Grünlandes, - zur Optimierung des Gesamtraumes für den Arten- und Biotopschutz, - zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, auch hinsichtlich seiner Pufferfunktion zu dem angrenzenden Naturschutzgebiet, - wegen seiner Funktion als Gebiet regional bedeutsamer Biotopverbundflächen. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Suedwest.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Suedost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Nordost.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Karte Nordwest.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Zuelpich_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Zülpich (44a) (2008-10-29) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (Dig. Juli 2013) LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-5206-0017
Karte
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