LSG-Erfttal
Landschaftsschutzgebiet LSG-5005-0013 · 24,9 ha · Bergheim, Elsdorf
Schutzzweck
Das Gebiet wird geschützt: - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (§ 21a LG), insbesondere wegen der vorhandenen Reststrukturen naturnaher Lebensräume für Pflanzen und Tiere, wegen des biotischen Potentials, zur Erhaltung des Fließgewässerökosystems, wegen der wasserwirtschaftlichen Bedeutung (Selbstreinigungsvermögen, Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion), zur Erhaltung der Böden aufgrund ihrer Regelungsfunktion als Filter, Speicher, Puffer sowie Lebensraum und Produktionsfunktion, wegen der klimatischen Ausgleichsfunktion und zur Wiederherstellung einer naturnahen Talaue. - wegen der Bedeutung für das Landschaftsbild (§ 21 b LG), insbesondere wegen der strukturellen Vielfalt des Gebietes, wegen der geomorphologischen Bedeutung und zur Erhaltung landschaftlicher Freiräume im Bereich des Erfttals. - wegen der Bedeutung für die ruhige, naturbezogene Erholung (§ 21 c LG). Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Juelicher Boerde mit Titzer Hoehe_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1998, Inkraft: 2012, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Jülicher Börde mit Titzer Höhe (2012-01-31)( Bem.: 3.Änderung) LP Jülicher Börde mit Titzer Höhe alt (1998-05-13) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Rhein-Erft-Kreis (November 2012) übernommen. Für die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen in Quadrath-Ichendorf (Sandstraße) und Ahe (An den Quellen) gilt ein temporärer Schutz gem. § 29 Abs. 3 LG. LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-5005-0013
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