Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Escher Bach und Elsdorfer Fliess

Landschaftsschutzgebiet LSG-5005-0002 · 66,5 ha · Elsdorf, Bergheim

Schutzzweck

Das Gebiet wird geschützt: - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (§ 21a LG), insbesondere wegen der Bedeutung für den Biotopverbund zum Erfttal und den Bördenbereichen, als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, wegen des biotischen Potentials, zur Erhaltung des Fließgewässerökosystems und wegen der wasserwirtschaftichen Bedeutung (Selbstreinigungsvermögen, Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion). - wegen der Bedeutung für das Landschaftsbild (§ 21 b LG), insbesondere wegen der gliedernden und belebenden Bedeutung. Die Fließgewässer stellen ein wichtiges Biotop inmitten der intensiv genutzten Agrarlandschaft dar. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Juelicher Boerde mit Titzer Hoehe_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1998, Inkraft: 2012, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Jülicher Börde mit Titzer Höhe (2012-01-31)( Bem.: 3.Änderung) LP Jülicher Börde mit Titzer Höhe alt (1998-05-13) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Rhein-Erft-Kreis (November 2012) übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Köln

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-5005-0002

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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