Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Licher Bach

Landschaftsschutzgebiet LSG-5004-0012 · 39,8 ha · Elsdorf, Titz

Schutzzweck

Das Gebiet wird geschützt: - zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (§ 21 a LG), insbesondere wegen seiner Bedeutung für den Biotopverbund zum Finkelbachtal und wegen seines biotischen Potentials, - wegen seiner Bedeutung für das Landschaftsbild (§ 21 b LG), insbesondere wegen der hohen strukturellen Vielfalt des Gebietes und seiner geomorphologisch bedeutsamen Terrassenkante, - wegen seiner Bedeutung für die Erholung (§ 21 c LG), insbesondere wegen seines Wertes für die ortsnahe Erholung. Das Gebiet stellt ein wertvolles Biotop inmitten der intensiv genutzten Agrarlandschaft dar. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buergewaelder_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1995, Inkraft: 2012, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bürgewälder (2012-07-25)( Bem.: 3.Änderung) LP Bürgewälder alt (1995-05-16) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Rhein-Erft-Kreis (November 2012) übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Köln

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-5004-0012

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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