LSG-Rechtsrheinischer Uferstreifen suedlich des Suedhafens
Landschaftsschutzgebiet LSG-4606-0006 · 21,8 ha · Duisburg
Schutzzweck
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz - der artenreichen Brachfläche, - seiner Bedeutung als Ergänzungsfläche zum südlich angrenzenden Naturschutzgebiet Rheinaue Ehingen der Bedeutung der gehölzbestandenen Hochufer für den Sicht- und Immissionsschutz seiner Bedeutung für den Klimaausgleich, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: der gliedernden und belebenden Wirkung der Gehölzbestände seiner Bedeutung als zum Teil naturnahes Überschwemmungsgebiet des Rheins des prägenden Landschaftsteiles Rheinufer, 3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: wegen der mittleren Bedeutung für das Naturerleben und der Nutzbarkeit für die Naherholung in Teilbereichen (Wanderweg entlang des Hochufers). Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932628 Edate: 20160920
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4606-0006
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