Landschaftsschutzgebiete

LSG FFH-Gebiet Leiberger Wald

Landschaftsschutzgebiet LSG-4517-0011 · 5,8 ha · Bad Wünnenberg, Brilon, Büren

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 Buchstaben a, b und c LG, insbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von seltenen und gefährdeten sowie landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten am Rande eines großflächigen, zusammenhängenden Waldgebietes, das sich durch einen hohen Anteil artenreicher Buchenwälder sowie Feuchtwälder und einzelne Grünlandflächen im Bereich vielfältig strukturierter Quellen und Bachtäler auszeichnet, - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 der FFH-Richtlinie; hierbei handelt es sich um den folgenden natürlichen Lebensraum gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Natura 2000-Code 3260) Das Gebiet dient darüber hinaus dem besonderen Schutz und der Entwicklung der Lebensräume der folgenden Arten von gemeinschaftlichen Interesse nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie: Groppe weitere gefährdete Vogelart Mittelspecht Schwarzspecht Grauspecht Rotmilan Bei diesem Gebiet handelt es sich um randliche Teilflächen des FFH-Gebietes "Leiberger Wald" (DE-4517-303). Dieses ist Bestandteil des kohärenten ökologischen Netzes "Natura 2000" gemäß Art. 3 Abs. 1 der "Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), geändert durch die Richtlinie 97/62/EWG vom 27.10.1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42). Überwiegend wurde das FFH-Gebiet als Naturschutzgebiet "Leiberger Wald" und "Lühlingsbach - Nettetal" festgesetzt. Das Gebiet zeichnet sich durch eine landesweit bedeutsame Vergesellschaftung von FFH-relevanten Lebensraumtypen aus. Der zusammenhängende Waldkomplex stellt im Rahmen des Biotopverbundes einen wichtigen Refugial- und Ausbreitungsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten der Waldökosysteme im Übergang zwischen Sauerland und Paderborner Hochfläche dar. Zentrales Ziel dieses Landschaftsschutzgebietes ist der Schutz, die Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik der Fließgewässer, der Quellen sowie der unterschiedlichen Feuchtgrünlandflächen, Hochstauden- und Seggenfluren in den Bachtälern sowie der Feuchtwälder mit ihren typischen Entwicklungsstufen und standörtlichen typischen Variationsbreite. …

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4517-0011

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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