Landschaftsschutzgebiete

LSG-Hausmannsfeld - Knappenhalde

Landschaftsschutzgebiet LSG-4507-0005 · 18,9 ha · Oberhausen

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 Buchst. a, b und c LG, insbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung einer vielfältig durch Gehölze, Gebüsche, Wiesen, Hochstauden- und Ruderalfluren gegliederten Fläche mit hoher Artenvielfalt - zur Erhaltung und Entwicklung der Kleingewässer und temporärer Gewässer als Laichbiotop und Lebensraum für gefährdete Amphibien, - zur Erhaltung eines Brut- und Nahrungsbiotopes für zahlreiche Vogelarten, - zur Erhaltung der Immissionsschutzwirkung der Fläche inmitten von Gewerbe- und Industriegebieten, - zur Belebung, Gliederung und Pflege des Landschaftsbildes. - wegen der besonderen Bedeutung einer begrünten Bergehalde für die Erholung. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Oberhausen_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1996, Inkraft: 1996, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Oberhausen (1996-05-02) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung von der Stadt Oberhausen (im Juni 2013) übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Oberhausen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932519 Edate: 20160920

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4507-0005

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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