LSG-Sportpark Wedau, Barbarasee und angrenzende Bereiche
Landschaftsschutzgebiet LSG-4506-0019 · 77,3 ha · Duisburg
Schutzzweck
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz - seiner hohen strukturellen Vielfalt - der zum Teil gut ausgebildeten Pflanzengesellschaften - seiner Bedeutung als Brut- und Nahrungsgebiet zahlreicher u.a. gefährdeter Vogelarten - des Vorkommens gefährdeter Säugetierarten (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdige Gebiete 29 und 30) der Sicht- und Immissionsschutzfunktion der Waldflächen seiner Bedeutung für den Klimaausgleich 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: der gliedernden und belebenden Wirkung der Wald-und Gewässerränder 3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seines hohen Erlebniswertes und seiner hohen Nutzbarkeit für die Erholung seiner Bedeutung als Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Sportpark Wedau. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932505 Edate: 20160920
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4506-0019
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?