LSG-Duisburger Stadtwald mit den Bereichen "Witzberg","Monning","Wolfsberg","Am Stein","Eselsbruch","Nachtigallental","Uhlenhorst"
Landschaftsschutzgebiet LSG-4506-0018 · 350,7 ha · Duisburg, Mülheim an der Ruhr
Schutzzweck
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Funkion für den Biotop- und Artenschutz - seiner hohen strukturellen Vielfalt, - der zum Teil alten und artenreichen Gehölz- und Waldbestände, - der Bedeutung der Kleingewässer als Laichbiotope zahlreicher Amphibienarten sowie als Lebensräume mehrerer Libellen- und Wasserinsektenarten, - seiner Bedeutung als Brut- und Nahrungsbiotop zahlreicher, zum Teil seltener und gefährdeter Vogelarten, - seiner Bedeutung als Ergänzungsfläche zu den geschützten Landschaftsbestandteilen im Duisburger Stadtwald (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges Gebiet 26) der Sicht- und Immissionsschutzfunktion der Waldflächen seiner Bedeutung für den Klimaausgleich, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: der Terrassenkanten als prägende Landschaftsteile 3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: des hohen Erlebniswertes und der hohen Nutzbarkeit des ausgedehnten Waldgebietes für die Erholung der Bedeutung von Teilflächen als Freizeit- und Erholungsschwerpunkt (Monninghof). Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932504 Edate: 20160920
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4506-0018
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?