Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Essenberger Bruch

Landschaftsschutzgebiet LSG-4506-0012 · 201,2 ha · Duisburg, Moers

Schutzzweck

Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz - seiner zum Teil hohen strukturellen Vielfalt - der Bedeutung als Brut- und Nahrungsbiotop zahlreicher zum Teil seltener und gefährdeter Vogelarten - der Bedeutung als Ergänzungsfläche zum benachbarten Naturschutzgebiet Essenberger Bruch (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges Gebiet 21) seiner Bedeutung für den Klimaausgleich seines Potentials zur Verbesserung, Herstellung oder Wiederherstellung von Leistungen des Naturhaushaltes für den Biotop- und Artenschutz, das Naturerlebnis und die Erholung sowie den Sicht- und Immissionsschutz 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes: Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: der raumgestaltenden Wirkung der gliedernden und belebenden Landschaftselemente bzw. des kultur-historischen Dokumentes Heckenlandschaft in Teilbereichen und der zum Teil naturnahen Ausprägung der Altstromrinnenbereiche der Terrassenkante als prägender Landschaftsteil 3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: wegen des zum Teil hohen Erlebniswertes und der mittleren Nutzbarkeit für die Naherholung (Wirtschaftswegenetz). Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Geometrie im September 2010 vom Kreis übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932498 Edate: 20160920

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4506-0012

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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