LSG-Ehrenfriedhof, Lutherpark, Hakenfeld, Eisenbahnhafen in Homberg
Landschaftsschutzgebiet LSG-4506-0010 · 28,4 ha · Duisburg, Moers
Schutzzweck
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz - des artenreichen alten Baumbestandes, - des Vorkommens seltener Pflanzenarten, - der Bedeutung als Brut- und Nahrungsbiotop zahlreicher zum Teil seltener Vogelarten (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges Gebiet 15) seiner Sicht- und Immissionsschutzfunktion seiner Bedeutung für den Klimaausgleich 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: der raumgestaltenden Wirkung der gliedernden und belebenden Landschaftselemente 3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seines hohen Erlebniswertes und seiner hohen Nutzbarkeit für die Erholung als innerstädtischer Grünzug. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932496 Edate: 20160920
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4506-0010
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