Landschaftsschutzgebiete

LSG-Wasserwerk Homberg

Landschaftsschutzgebiet LSG-4506-0009 · 48,0 ha · Duisburg

Schutzzweck

Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz - der hohen strukturellen Vielfalt des Waldgebietes am Wasserwerk - der Bedeutung der Waldfläche als Brut- und Nahrungsbiotop zahlreicher Vogelarten, (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges Gebiet 16) der Sicht- und Immissionsschutzfunktion der Aufforstungsflächen seiner Bedeutung für den Klimaausgleich seines Potentials zur Verbesserung oder Herstellung von Leistungen des Naturhaushaltes für den Sicht- und Immissionsschutz, den Biotop- und Artenschutz sowie das Naturerlebnis und die Erholung. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932495 Edate: 20160920

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4506-0009

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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