LSG-Uettelsheimer See
Landschaftsschutzgebiet LSG-4506-0008 · 90,2 ha · Duisburg
Schutzzweck
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz - der hohen strukturellen Vielfalt - der Bedeutung der Wasserfläche als Nahrungs-, Rast- und Überwinterungsbiotop für zahlreiche zum Teil gefährdete Vogelarten - der Bedeutung der Steilufer als Brutbiotop einer gefährdeten Vogelart - der Bedeutung des Kleingewässers als Laichbiotop mehrerer Amphibienarten u.a. einer gefährdeten (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges Gebiet 14) seiner Bedeutung für den Klimaausgleich seines Potentials zur Herstellung oder Wiederherstellung von Leistungen des Naturhaushaltes für das Naturerlebnis und die Erholung, den Biotopund Artenschutz sowie den Sicht- und Immissionsschutz 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: der raumgestaltenden Wirkung der gliedernden und belebenden Landschaftselemente des Sees als prägender Landschaftsteil, 3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner hohen bis mittleren Bedeutung für das Naturerleben und der hohen bis mittleren Nutzbarkeit für die Naherholung seiner Bedeutung als Freizeit- und Erholungsschwerpunkt. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932494 Edate: 20160920
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4506-0008
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?