Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Baggersee "Lohmannsheide","Kerlenhof","Auf dem Gerdtbusch","Gerdt","Fuchsberg"

Landschaftsschutzgebiet LSG-4506-0005 · 103,9 ha · Duisburg, Moers

Schutzzweck

Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a) und b) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner in Teilbereichen hohen strukturellen Vielfalt seines Potentials zur Verbesserung, Herstellung oder Wiederherstellung von Leistungen des Naturhaushaltes für den Biotop- und Artenschutz, den Sicht- und Immissionsschutz sowie das Naturerlebnis und die Erholung seiner Bedeutung für den Klimaausgleich 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: der gliedernden und belebenden Wirkung der Landschaftsbestandteile in Teilbereichen der teilweise naturnahen Ausprägung der Altstromrinnen und Auenbereiche am Gerdtbach. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932491 Edate: 20160920

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4506-0005

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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