LSG-Schwafheimer Bruch
Landschaftsschutzgebiet LSG-4505-0002 · 58,5 ha · Duisburg, Krefeld
Schutzzweck
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Funktion für den Biotop- und Artenschutz - seiner hohen strukturellen Vielfalt, - des artenreichen zum Teil alten Gehölzbestandes - seiner Bedeutung als Brut-, Rast- und Nahrungsbiotop zahlreicher zum Teil gefährdeter Vogelarten, - des Vorkommens gefährdeter Säugetierarten (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges Gebiet 31) seiner Bedeutung für den Klimaausgleich seines Potentials zur Verbesserung, Herstellung oder Wiederherstellung von Leistungen des Naturhaushaltes für den Biotop- und Artenschutz und den Sichtschutz, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: der raumgestaltenden Wirkung der gliedernden und belebenden Landschaftselemente der Terrassenkante als prägender Landschaftsteil des zum Teil naturnah ausgeprägten Charakters der Bachauen. 3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seines hohen Erlebniswertes und seiner hohen bis mittleren Nutzbarkeit für die Naherholung als zum Teil siedlungsnaher Grünzug. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932459 Edate: 20160920
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4505-0002
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