Landschaftsschutzgebiete

LSG FFH-Gebiet Wälder bei Büren

Landschaftsschutzgebiet LSG-4418-0001 · 361,5 ha · Büren, Bad Wünnenberg

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 Buchstaben a, b und c LG, insbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von landschaftsraumtypischen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines großflächigen, zusammenhängenden Waldgebietes, das sich durch einen hohen Anteil artenreicher Buchenwälder auszeichnet, - zur Erhaltung und Verbesserung der Funktionen im regionalen und überregionalen Biotopverbund, - zur Erhaltung und Wiederherstellung großflächiger und naturnaher Buchen-.und Buchenmischwälder sowie bachbegleitender Eschenwälder und anderer Waldformationen mit temporären und dauernd fließenden Bächen, Trockentälern, Quellbereichen, Schwalglöcher, Dolinen, Alt- und Totholz, - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 und Artikel 6 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie) vom 21.05.1992 (Abl. EG Nr. L 305, S. 42) in der jeweils gültigen Fassung. Hierbei handelt es sich um den folgenden, für die Meldung des FFHGebietes DE-4417-302 "Wälder bei Büren" ausschlaggebenden natürlichen Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFHRichtlinie: - Waldmeister-Buchenwälder (NATURA 2000-Code 9130). - zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensräume für die folgenden im Gebiet vorkommenden Vogelarten, auf die sich Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) vom 02.04.1979 (Abl. L 103, S. 1) in der jeweils gültigen Fassung bezieht und die im Anhang I dieser Richtlinie aufgeführt sind: - Grauspecht (Picus canus) - Rotmilan (Milvus milvus) - Schwarzspecht (Dryocopus martius) - Wespenbussard (Pernis apivorus). Das Schutzgebiet umfasst Teilbereiche des FFH-Gebietes DE-4417-302 "Wälder bei Büren", soweit es sich um private Flächen handelt. Die öffentlichen Flächen des FFH-Gebietes sind als Naturschutzgebiet "Wälder bei Büren" geschützt. Das FFHGebiet repräsentiert Lebensräume und Ökosysteme von europaweiter Bedeutung. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Biotoptypen und Vergesellschaftungen schützenswert: Waldmeister- und Perlgrasbuchenwälder, Bach-Eschenwälder, naturnahe, meist temporäre Bachläufe und Quellbereiche, Felsbildungen, Dolinen und Erdfälle, flachgründige Han…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4418-0001

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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