Landschaftsschutzgebiete

LSG FFH-Gebiet Alme und Afteaue

Landschaftsschutzgebiet LSG-4417-0002 · 240,8 ha · Büren, Bad Wünnenberg

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 Buchstaben a, b und c LG, insbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von landschaftsraumtypischen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten innerhalb typischer Mittelgebirgstäler als wichtige Elemente im Verbundkorridor zwischen Sauerland und Paderborner Hochfläche, - zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der gebietstypischen Gewässerbiozönose von Alme und Afte, - zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung einer reich strukturierten, bäuerlichen Kulturlandschaft, die sich durch einen hohen Anteil von Grünland, Ufergehölzen, Hochstaudenfluren feuchter Standorte der Ufer und Gräben, Baumreihen sowie zahlreicher weiterer Gehölzstrukturen auszeichnet, - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art.4 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 der FFHRichtlinie; hierbei handelt es sich beim Talraum der Alme um die folgenden natürlichen Lebensräume gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (Natura 2000-Code 91E0, Prioritärer Lebensraum) Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Natura 2000-Code 3260) hierbei handelt es sich beim Talraum der Afte um die folgenden natürlichen Lebensräume gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Natura 2000-Code 3260) Feuchte Hochstaudenfluren (Natura 2000-Code 6430) Magere Flachland-Mähwiesen (Natura 2000-Code 6510) Das Gebiet dient darüber hinaus dem besonderen Schutz und der Entwicklung der Lebensräume der folgenden Arten von gemeinschaftlichen Interesse nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie: Groppe, Bachneunauge, Eisvogel, weitere gefährdete Vogelart, Im Talraum der Alme zusätzlich: Neuntöter, Waldwasserläufer, Rotmilan, Bei diesem Gebiet handelt es sich um einen Teilbereich des FFH-Gebietes "Wälder und Quellen des Almetals" (DE-4517-301) und um das FFH- Gebiet "Afte" (DE-4417-303). Diese sind Bestandteile des kohärenten ökologischen Netzes "Natura 2000" gemäß Art. 3 Abs. 1 der "Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992 (Abl. EG Nr. L 206 S. 7), geändert durch die Richtlinie 97/62/EWG vom 27.10.1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42). Der Alme und Afte kommen durch die Verbindung der Fließgewässersysteme…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4417-0002

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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