Landschaftsschutzgebiete

LSG-Oestlicher Castroper Hoehenruecken

Landschaftsschutzgebiet LSG-4409-0019 · 282,2 ha · Castrop-Rauxel, Dortmund

Schutzzweck

Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 a), b) und c) LG 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes; die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in diesem Gebiet wird im wesentlichen bestimmt durch: - die Laubwaldbestände, insbesondere die Buchenhochwaldbereiche und Eichen-Eschen-Erlen Waldungen am Oberlauf des Barbaches wegen ihrer besonderen Bedeutung für Höhlenbrüter; - die gegliederte Feldflur mit ihren eingestreuten Feldgehölzen; - die Bäche mit ihren naturnahen Strukturen, insbesondere die Quell- Niederungs- und Uferbereiche des Frohlinder Mühlenbaches und des Barbaches; - die bachbegleitenden extensiven Grünlandflächen und Sukzessionsbereiche am Frohlinder Mühlenbach; - Geländestufen und bewachsenen Geländekanten, insbesondere die Südost exponierte Böschung der "Haferwiese" westlich der Neubausiedlung in Frohlinde und Geländeböschungen des Frohlinder Mühlenbaches; - den in Verbindung mit den benachbarten Räumen relativ großen zusammenhängenden, unzerschnittenen Landschaftsraum, - eine Baumgruppe aus 4 Rotbuchen (Fagus sylvatica; Stammumfang zwischen 2,70 m und 3,50 m; Höhe ca. 20-23 m) auf der Böschung im Sunderkamp in Frohlinde; - die Platanenallee an der Bodelschwingher Straße; 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes; 3. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Castroper-Huegelland_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Castroper-Huegelland_Karte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1988, Inkraft: 1999, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1988-12-03) LP Castroper Hügelland (1999-06-09) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Oktober 2010). LAGE Regierungsbezirk: Münster

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4409-0019

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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