LSG-Binsheimer Feld
Landschaftsschutzgebiet LSG-4406-0018 · 412,9 ha · Duisburg, Rheinberg
Schutzzweck
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 21 a) Landschaftsgesetz 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Das Gebiet ist schutzwürdig aufgrund: seiner Bedeutung für den Klimaausgleich seiner Bedeutung als Nahrungs- und Durchzugsgebiet für zahlreiche, zum Teil gefährdete Vogelarten (vergleiche Grundlagenkarte II b: Schutzwürdiges Gebiet 7) seines Potentials zur Verbesserung, Herstellung oder Wiederherstellung von Leistungen des Naturhaushaltes für den Biotop- und Artenschutz, das Naturerlebnis und die Erholung, die Sicherung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (Ww) und den Erosionsschutz. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Duisburg_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Duisburg (2009-09-28)( Bem.: 1.Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung im September 2010 vom Kreis uebernommen LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Duisburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932333 Edate: 20160920
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4406-0018
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