Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Rennbach

Landschaftsschutzgebiet LSG-4308-0006 · 1061,8 ha · Marl, Herten, Gelsenkirchen, Dorsten

Schutzzweck

Das LSG wird ausgewiesen, um die bestehenden positiven Funktionen für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und die Erholung zu sichern. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen prägen den Freiraum zwischen den Siedlungs- und Gewerbe-flächen von Marl und Polsum, der wichtige Ausgleichsfunktionen neben den Aufgaben zur Grundwasser-anreicherung, Schadstofffilterung und Frischluftent-stehung erfüllt. Aber auch als bedeutende Rückzugsräume für die Flora und Fauna leisten Mischwälder, einzelne Eichengehölze, Buchen-Hallenwälder, Feldgehölze, Heckenzüge, Baumreihen und Alleen sowie der Renn- und Deipenbach mit ihren bachbegleitenden Gehölzen, Gründlandflächen und feuchten Brachen wesentliche Beiträge. Selten gewordene, intakte Lebensräume mit ihren spezifischen Lebensgemeinschaften sichern die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Die gute Ausstattung mit prägenden Strukturelementen und die enge Verzahnung von Wald- und Feldfluren, Acker und Grünlandflächen sind Ausdruck für eine vielfältige Kulturlandschaft. Darüber hinaus haben Bergsenkungen zu Veränderungen in der Landschaft geführt und besonders wertvolle Lebensräume entstehen lassen, die erhalten werden sollten. Durch die gute Wegeerschließung ist auch dieser Landschaftsraum besonders für die Naherholung der angrenzenden Siedlungsbereiche von Marl und Polsum bedeutend. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2012_47.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2012, außerkraft: 2032 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2012-11-22) Amtsblatt alt (1988-12-03) Amtsblatt alt (2008-12-12) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: VO gilt bis Inkrafttreten des LP Recklinghaeuser Hoehenruecken. Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Oktober 2010). LAGE Regierungsbezirk: Münster

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4308-0006

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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