Landschaftsschutzgebiete

LSG-Gebiet der ehemaligen Brinkfortsheide(Haldenflaeche)

Landschaftsschutzgebiet LSG-4308-0002 · 92,0 ha · Marl

Schutzzweck

Die Unterschutzstellung dient den nachfolgend aufgeführten Zwecken: - Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, welche durch die als Eingriff anzusehende Haldenschüttung gestört ist, soll nach Abschluß der Maßnahme wieder hergestellt werden (§ 21 Buchst. a LG). - Der besonderen Bedeutung für die Erholung, die das Gebiet aufgrund seiner Stadtrandnähe und wegen seiner Einbindung in den gesamten Haardbereich (potentiell) besitzt soll im Zuge der landschaftlichen Wiedereingliederung des Haldenbereiches Rechnung getragen werden (§ 21 Buchst. c LG). Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Die Haard_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Die Haard_Karte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1990, Inkraft: 1990, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Die Haard (1990-12-12) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Oktober 2010). LAGE Regierungsbezirk: Münster

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4308-0002

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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