LSG-Gebiet an der A43 noerdlich Brinkfortsheide
Landschaftsschutzgebiet LSG-4308-0001 · 70,0 ha · Marl
Schutzzweck
Die Unterschutzstellung dient den nachfolgend aufgeführten Zwecken: - Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der hier wesentlich durch die ökologische Struktur des gemischt aufgebauten Waldes mit seinen Wohlfahrtswirkungen (u.a Grundwasserschutz, Sicht- und Klimaschutz, Emissionsschutz) bestimmt wird, soll bis zu einer der Haldenschüttung vorauslaufenden Aussandung erhalten werden. Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts soll nach Abschluß der als Eingriff anzusehenden Haldenschüttung wiederhergestellt werden. Die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, hier u.a. die Nutzungsfähigkeit des Bodens soll bis zu einer der Haldenschüttung vorauslaufenden Aussandung erhalten und nach der Haldenschüttung wieder hergestellt werden (§ 21 Buchst. a LG). Die Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes, welche auf der optischen Wirkung des gemischt aufgebauten geschlossenen Waldes basiert, soll bis zu einer der Haldenschüttung vorauslaufenden Aussandung erhalten werden (§ 21 Buchst. b LG). - Der besonderen Bedeutung für die Erholung, die das Gebiet aufgrund seiner Stadtrandnähe und wegen seiner Einbindung in den gesamten Haardbereich besitzt, soll vor und nach der Haldenschüttung Rechnung getragen werden (§ 21 Buchst. c LG). Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Die Haard_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Die Haard_Karte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1990, Inkraft: 1990, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Die Haard (1990-12-12) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Oktober 2010). LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4308-0001
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