Landschaftsschutzgebiete

LSG Sudberg und Fläckenberg in der Westerbauerschaft

Landschaftsschutzgebiet LSG-4211-0025 · 160,5 ha · Ascheberg

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gem. § 26 BNatSchG insbesondere: a.) zur Erhaltung und Entwicklung der Strukturvielfalt in der Feldflur, insbesondere der vorhandenen Baumreihen, Feldgehölze, Hecken und sonstiger Landschaftsbestandteile; b.) zur Erhaltung und Wiederherstellung der Biotopvernetzung; c.) wegen der Eigenart, Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes, hier insbesondere bedingt durch die kuppige Ausbildung des Reliefs mit den sich daraus ergebenden Fernblicken auf die südlichen waldreichen Höhenrücken. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Davensberg Senden_Karte_Sued.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Davensberg Senden_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Davensberg-Senden (2016-12-30) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. Dig. November 2017. LAGE Regierungsbezirk: Münster

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4211-0025

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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