LSG-Stauseen Haltern
Landschaftsschutzgebiet LSG-4209-0011 · 955,6 ha · Haltern am See, Lüdinghausen
Schutzzweck
Die Festsetzung erfolgt gem. § 26 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG zu 1) zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts. Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes wird hier im Wesentlichen bestimmt durch: - die großflächigen Stauseen und die Steveraue - die naturnahen, alten und teils feuchten Laubwälder mit Eichen und Buchen zwischen Halterner und Hullerner Stausee - die Feldflur mit Feucht- und Magergrünländern auf Bach- und Flussablagerungen zu 3) wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2012_47.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Haltern_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Haltern_Karte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1998-12-03) Amtsblatt alt (2008-12-12) Amtsblatt alt (2012-11-22) LP Haltern (2016-07-14)( Bem.: LP Haltern) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: VO gilt bis Inkrafttreten des LP Seengebiet Haltern. Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Oktober 2010). Erneut dig. LP Haltern. (September 2016). LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4209-0011
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