LSG-Uphuser und Sythener Mark
Landschaftsschutzgebiet LSG-4209-0008 · 644,7 ha · Haltern am See
Schutzzweck
Die Festsetzung erfolgt gem. § 26 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG zu 1) zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts. Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes wird hier im Wesentlichen bestimmt durch: - die großflächigen, reich strukturierten Wälder der Uphuser Mark - der landwirtschaftlich genutzte Freiraum mit naturnahen Landschaftselementen zu 2) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft zu 3) wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung - der landwirtschaftlich genutzte Freiraum mit naturnahen Landschaftselementen. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2012_47.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Haltern_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Haltern_Karte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2012, außerkraft: 2032 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1988-12-03) Amtsblatt alt (2008-12-12) Amtsblatt alt (2012-11-22) LP Haltern (2016-07-14)( Bem.: LP Haltern) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: VO gilt bis Inkrafttreten des LP Seengebiet Haltern. Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Oktober 2010). Erneut dig. LP Haltern (September 2016). LSG kleiner. LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4209-0008
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