Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Wessendorfer Elven, Wessendorfer Heiden

Landschaftsschutzgebiet LSG-4207-0003 · 2353,9 ha · Dorsten, Reken

Schutzzweck

Die Ausweisung als LSG dient der Sicherung der vorhandenen positiven Schutzfunktionen für Natur und Landschaft, des Landschaftscharakters und kulturhistorischen Bedeutung und ihrer Erholungs-potenziale. Das Gebiet befindet sich im Einzugsbereich des Natur-schutzgebietes "Wienbach" mit Kalter Bach, Lembecker Wiesenbach und Midlicher Mühlenbach sowie deren Zuflüsse wie Östlicher Talgraben, Zitterbach und Moor-becke. Große geschlossene Wälder und ausgedehnte Feldfluren im Wechsel mit eingestreuten feuchten Grün-landflächen sind kennzeichnend. Sie dienen der Grundwasseranreicherung und dem Klimaausgleich und haben Immissionsschutzfunktionen. Die Wälder weisen eine hohe Strukturvielfalt auf. Ihre Altholzbestände haben artenreiche Strauch- und Kraut-schichten entwickelt. Sie umschließen ein Heidemoor und die feuchten bis nassen Grünlandflächen des NSG "Wessendorfer Elven". Wechselnde Strukturen wie ausgedehnte Waldränder, Feldgehölze, Hecken, Einzelbäume und Baumreihen, Altholzinseln sowie der Kalter Bach mit seiner naturnahen, aber tief eingeschnittenen Aue unterstreichen die Schutzwür-digkeit des Gebietes und sind Ausdruck der landschafts-bildprägenden Vielfalt, die von Erholungssuchenden ge-schätzt und gewürdigt wird. Die gute Erschließung unter-stützt diese Nutzungsmöglichkeit und macht den Landschaftsraum erlebbar. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2012_47.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2012, außerkraft: 2032 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2012-11-22) Amtsblatt alt (1988-12-03) Amtsblatt alt (1998-07-11) Amtsblatt alt (2002-01-19) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: VO gilt bis Inkrafttreten des LP Lembecker Wellen. Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Oktober 2010). LAGE Regierungsbezirk: Münster

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4207-0003

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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