Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG Wald- und Kulturlandschaft der Davert

Landschaftsschutzgebiet LSG-4111-0009 · 334,1 ha · Senden, Ascheberg, Drensteinfurt

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gem. § 26 BNatSchG insbesondere: a.) zur Erhaltung und Entwicklung einer strukturierten Landschaft mit einem hohen Waldanteil; b.) zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere der hier vorherrschenden standorttypisch bestockten Wälder; c.) zur Erhaltung des von der Kulissenwirkung geprägten Landschaftsbildes; d.) zur Erhaltung der typischen Elemente der gewachsenen Kulturlandschaft; e.) zum Schutz und zur Pufferung des angrenzenden Natura 2000-Gebiets Davert, welches gleichzeitig als Naturschutzgebiet gesichert ist; f.) wegen der besonderen Bedeutung des Gebiets für die Erholung. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Davensberg Senden_Karte_Sued.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Davensberg Senden_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1966, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1966-04-15) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. Dig. November 2017. LAGE Regierungsbezirk: Münster

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4111-0009

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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