LSG Kleuterbach bei Elvert
Landschaftsschutzgebiet LSG-4110-0005 · 199,5 ha · Senden
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gem. § 26 BNatSchG insbesondere: a.) zur Erhaltung und Entwicklung der strukturreichen, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft entlang des Kleuterbaches; b.) zur Erhaltung und Entwicklung eines Tieflandflusses mit seiner begleitenden Niederung; c.) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsraums; d.) zur Sicherung und Entwicklung von Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung; e.) wegen der besonderen Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholungsnutzung. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Luedinghausen_Karte.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Luedinghausen_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1966, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1966-04-15) LP Lüdinghausen (2016-09-22) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Oktober 2016). LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4110-0005
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