LSG Parklandschaft um Buldern
Landschaftsschutzgebiet LSG-4110-0001 · 1667,0 ha · Nottuln, Senden, Nottuln
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gem. § 26 BNatSchG insbesondere: a.) zur Erhaltung und Wiederherstellung der Artenvielfalt, der strukturellen Vielfalt und der Vernetzungselemente, b.) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes; c.) zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes; d.) wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung, e.) zum Schutz und zur Pufferung der eingeschlossenen und angrenzenden Naturschutzgebiete; f.) wegen der Bedeutung für den Biotopverbund, insbesondere der Kern- und Verbindungsflächen des landesweiten Biotopverbundes; g.) zur Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, insbesondere zur Sicherung der besonders und der sehr schutzwürdigen Böden. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buldern_Karte.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buldern_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Buldern (2016-06-16) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juni 2016). LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-4110-0001
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